AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Landberg Alpine Holidays GmbH, A-7532 Mühlbach 87

 

I Begriffsbestimmungen

1.1 (Haupt-)mieter: Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung abschließt.

1.2 Mitmieter: Die Person, die zusammen mit dem (Haupt-)mieter in der Ferienwohnung wohnt.

1.3 Vermieter: Landberg Alpine Holidays GmbH natürliche oder juristische Person, die die Ferienwohnung an den Mieter vermietet. Landberg Alpine Holidays GmbH vermittelt dass das Zustandekommen des Mietvertrags zwischen dem Vermieter und dem Mieter bezüglich der Ferienwohnungen und tritt darüber hinaus in den nachfolgend genannten Fällen als Bevollmächtigter des Vermieters auf.

1.4 Der Vertrag: Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem (Haupt-)mieter.

1.5 Die Mietbedingungen: Die vorliegenden, durch den Vermieter angewendeten Mietbedingungen.

 

II Anwendbare Mietbedingungen

2.1 Die Mietbedingungen gelten vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen der Parteien für den Vertrag sowie alle Angebote, Sonderangebote, Verträge und Leistungen des Vermieters.

2.2 Die Mietbedingungen werden, soweit dies angemessenerweise möglich ist, dem (Haupt-)mieter vor oder bei Vertragsabschluss bereitgestellt. Kommt der Mietvertrag durch Vermittlung von Landberg Alpine Holidays GmbH zustande, werden die Mietbedingungen dem (Haupt-)mieter im Namen des Vermieters durch Landberg Alpine Holidays GmbH bereitgestellt.

2.3 Alle auf www.wildkogelresorts.at genannten Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Für eventuell falsch auf der Internetseite ausgewiesene Preise kann nicht haftbar gemacht werden.

 

III Vertragsabschluß

3.1 Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Mieters durch den Vermieter zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgt.

3.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der (Haupt-)mieter eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des (Haupt-)mieters, auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen.

3.3  Die Bestätigung enthält ebenfalls den Namen und die Kontaktdaten des Vermieters.

3.4 Enthält die Bestätigung Fehler, muss der Mieter Landberg Alpine Holidays GmbH darüber innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Reservierung informieren.

3.5 Landberg Alpine Holidays GmbH ist im Namen des Vermieters berechtigt, eine Buchungsanfrage aufgrund des (jugendlichen) Alters oder der Gruppengröße des Mieters abzulehnen. Darüber hinaus können in einem solchen Fall weitere Bedingungen an den Mietvertrag geknüpft werden, wie z.B. die Zahlung einer höheren Kaution.

3.6 Änderungen einer bereits erfolgten Buchung können bis höchstens 3 Monate vor der Anreise kostenlos durchgeführt werden.

3.7 Der (Haupt-)mieter hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

3.8 Die Ferienwohnung ist durch den (Haupt-)mieter am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

 

IV Rücktritt durch den Vermieter

4.1 Wenn die Anzahlung vom (Haupt-)mieter nicht fristgerecht geleistet wird, kann der Vermieter ohne Nachfrist vom Mietvertrag zurücktreten.

4.2 Falls der Gast bis 21.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

4.3 Hat der (Haupt-)mieter eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.

4.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Mietvertrag durch den Vermieter, aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

V Stornierung durch Hauptmieter

5.1 Der (Haupt-)mieter ist berechtigt, eine Buchung schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Buchung kostenlos zu stornieren, es sei denn, der Aufenthalt im Resort findet innerhalb von drei Monaten nach der Buchung statt.

5.2 Nach Ablauf der in 5.1. genannten Frist ist der Mieter nur gegen Zahlung der folgenden Stornierungskosten zur schriftlichen Stornierung berechtigt:

a) bei Stornierung bis 2 Monate vor dem Ankunftsdatum: kostenfrei;
b) bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftsdatum: 40% des Mietpreises;
c) bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftsdatum: 70% des Mietpreises;
d) bei Stornierung in der letzten Woche vor dem Ankunftsdatum: 90% des Mietpreises.
e) bei No-Show wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt. 

 

VI Mietpreis, Kaution und Zahlung

6.1 Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung gilt der Mietpreis: aufgrund der zum Zeitpunkt der Bestätigung geltenden Höhe des Mietpreises der Ferienwohnung;
- einschließlich Mehrwertsteuer;
- einschließlich der ausdrücklich auf der Internetseite bei der Beschreibung der Ferienwohnung genannten Kosten;
- zuzüglich Kurtaxe und Tourismusumlage;
- zuzüglich Kaution und eventueller Zusatzkosten für zusätzliche Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Endreinigung.

Ausgenommen sind eindeutig als solches ausgewiesene Paketpreise.

6.2 Der (Haupt-)mieter muss innerhalb des auf der Buchungsbestätigung vermerkten  Datum für die Fälligkeit der Anzahlung im Sinne von Artikel 3.2 30% des Mietpreises durch Einzahlung oder Überweisung auf das in der Bestätigung genannte Bank-oder Girokonto begleichen.
Eine Möglichkeit der Bezahlung durch Kreditkarte erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung.

6.3 Der ausstehende Mietpreis muss spätestens bei Anreise vor Ort an Landberg Alpine Holidays GmbH oder vorab auf die in Artikel 6.2 genannte Art bezahlt worden sein.

6.4 Bei einer Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels ist der (Haupt-)mieter ab dem Tag der Fristüberschreitung ohne ausdrückliche Inverzugsetzung durch Landberg Alpine Holidays GmbH in Verzug. Der Mieter muss ab diesem Moment die gesetzlichen Zinsen zahlen.

6.5 Sobald der Mieter in Verzug ist, ist Landberg Alpine Holidays GmbH berechtigt, den Vertrag im Namen des Vermieters aufzulösen. Der Mieter muss in diesem Fall die in Artikel 5.2 genannten Stornierungskosten zahlen.

6.6 Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Vermieters bezüglich des Einzugs der dem Vermieter geschuldeten und nicht rechtzeitig beglichenen Beträge gehen zulasten des (Haupt-)mieters.

Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 25% des Hauptbetrags der Forderung, es sei denn, dieser Betrag ist unter Beachtung der Inkassokosten und des fälligen Betrags unangemessen.

Für die gerichtlichen Kosten gilt, dass die tatsächlich und angemessener Weise entstandenen Kosten vergütet werden müssen.

6.7 Die Kaution muss bei Anreise vor Ort bezahlt werden. Die Kaution ist je nach Ferienwohnung unterschiedlich, beträgt aber mindestens Euro 300,00 und höchstens Euro 600,00.

Die Kaution wird innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rückgabe des Schlüssels an oben genannter Adresse auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen, oder es wird die Sicherstellung über die Kreditkarte aufgehoben, soweit keine Mängel festgestellt wurden.

6.8 Verweigert der Hauptmieter die Bezahlung des bedungenen Entgeltes oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Vermieter das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Vermieter weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

6.9 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 7.00 Uhr) verlangt, so ist der Vermieter berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Vermieter kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

6.10 Dem Vermieter steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

 

VII Haftung

7.1 Der (Haupt-)mieter haftet gegenüber dem Vermieter für jeglichen Verlust bzw. Schaden, der dem Vermieter während des Mietzeitraums der Ferienwohnung aufgrund der Nutzung entsteht, ungeachtet dessen, ob der Schaden durch ein Handeln oder Unterlassen des (Haupt-)mieters bzw. des Mitmieters oder durch Dritte, die sich durch Zutun des Mieters in der Ferienwohnung befinden, oder durch ein Tier oder einen Gegenstand im Besitz des Mieters entstanden ist.

7.2 Der Vermieter haftet gemäß § 970 ff ABGB für die vom Hauptmieter eingebrachten Sachen. Die Haftung des Vermieters ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Vermieter oder den vom Vermieter befugten Leuten übergeben oder an einem von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Vermieter der Beweis nicht gelingt, haftet der Vermieter für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Kommt der (Haupt-)mieter oder der Gast der Aufforderung des Vermieters, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Vermieter aus jeglicher Haftung befreit.

Die Höhe einer allfälligen Haftung des Vermieters ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Vermieters begrenzt. Ein Verschulden des Mieters oder Gastes ist zu berücksichtigen.

7.3 Die Haftung des Vermieters ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der (Haupt-)mieter ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der (Haupt-)mieter die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

7.4 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Vermieter nur bis zum Betrag von derzeit Euro 550,00. Der Vermieter haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde.

7.5 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Vermieter ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste gewöhnlich in Verwahrung geben.

7.6 Der Mieter muss an der Ferienwohnung festgestellte Mängel unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach deren Entstehung oder Feststellung dem vor Ort Anwesenden Hausmeister/Manager oder bei dessen Abwesenheit Landberg Alpine Holidays GmbH melden.

7.7 Handelt es sich bei dem Mangel um eine nicht dem Mieter anzurechnende Eigenschaft oder einen Zustand der Ferienwohnung, aufgrund dessen die Ferienwohnung dem Mieter nicht den Genuss verschafft, derer aufgrund des Vertrages erwarten darf, ist der Vermieter angehalten, den Mängel zu beseitigen. Der Mieter muss dem Vermieter stets die Möglichkeit geben, eventuelle Mängel zu beseitigen.

7.8 Werden die Beanstandungen nach Meinung des Mieters nicht ausreichend durch den Vermieter behandelt, wird Landberg Alpine Holidays GmbH in einer in Artikel 7.7. genannten Situation mit dem Vermieter in Kontakt treten und zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, um eine Lösung anzustreben.

Landberg Alpine Holidays GmbH kann im Namen des Vermieters auch eine finanzielle Regelung mit dem Mieter treffen.

Die Bestimmung in diesem Artikel gilt ausdrücklich als Leistungsverpflichtung von Landberg Alpine Holidays GmbH.

7.9 Wird in diesem Fall keine einvernehmliche Lösung der Beanstandung erreicht, wird Landberg Alpine Holidays GmbH, sollte dies noch nicht erfolgt sein, auf Wunsch des Mieters diesem die dem Unternehmen bekannten Angaben des Vermieters bereitstellen, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, gegenüber dem Vermieter eine eventuelle Forderung zu begründen.

7.10 Der Vermieter ist unter Beachtung der folgenden Einschränkungen gegenüber dem Mieter haftbar, wenn der Mieter aufgrund eines zurechenbaren Versagens des Vermieters bei der Pflichterfüllung aus dem Vertrag einen Vermögensschaden erlitten hat.

7.11 Der Vermieter ist nicht haftbar, sofern der Mieter bei eventuellen Schäden auf eine Versicherung, z.B. eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung, zurückgreifen konnte.

7.12 Eine Haftung für Schäden und Kosten, die der Mieter bei der Ausübung seines Berufes oder seines Geschäftes erleidet, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.

7.13 Ungeachtet der Bestimmungen in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels beschränkt sich die Haftung des Vermieters für Schäden, ausgenommen Tod oder Personenschäden des Mieters, auf höchstens das Dreifache des Reisepreises, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.

7.14 Der Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des (Haupt-)mieters Leistungen des Vermieters entgegennehmen, verursachen.

 

VIII Auflösung des Vertrages

8.1 Wurde der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

8.2 Reist der (Haupt-)mieter vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

8.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Vermieter.

8.4 Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die unverzügliche Räumung der Ferienwohnung zu fordern,

a) wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht für die Ferienwohnung ernsthaft vernachlässigt, wenn er mehr oder andere Personen bzw. Tiere unangemeldet in der Ferienwohnung unterbringt als vertraglich vereinbart oder für Lärmbelästigung sorgt oder seine Pflichten als guter Mieter anderweitig nicht erfüllt.

b) Von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Betrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht.

c) Von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Mietdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird.

d) Die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzlichen Frist (3Tage) nicht bezahlt.

In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und der Mieter ist verpflichtet, den Schaden zu vergüten, den der Vermieter aufgrund des Handelns oder Unterlassens des Mieters erleidet.

8.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignis, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz etc. des (Haupt-)mieters sind ausgeschlossen.

8.6 Der Vermieter kann dem (Haupt-)mieter bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem (Haupt-)mieter zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

8.7 Kann der Vermieter die Ferienwohnung aufgrund von Umständen, die ihm nicht angerechnet werden können, nicht bereitstellen, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter erhält in diesem Fall den Mietpreis zurückerstattet, hat aber kein Recht auf eine Vergütung der Kosten oder des Schadens.

Der Vermieter wird sich in diesem Fall bemühen, dem Mieter eine möglichst gleichwertige Alternative für denselben oder einen anderen Zeitraum anzubieten.

 

IX Schlussbestimmungen

9.1 Es ist dem Mieter nicht erlaubt, die Ferienwohnung unter zu vermieten oder Dritten anderweitig in Benutzung zu geben oder bereitzustellen.

9.2 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Betrieb gebracht werden.

Der Mieter, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

Der Mieter der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Vermieters zu erbringen.

9.3 Das Frittieren mit Fett ist in und bei der Ferienwohnung nicht gestattet. Dadurch entstandener Schaden wird dem (Haupt-)mieter direkt in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.

9.4 Skier und Skischuhe und andere Wintersportgeräte dürfen ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Raum (Skiraum) abgestellt werden.

9.5 Die in den Ferienwohnungen ausgehängten Hausregeln müssen gelesen und befolgt werden.

9.6 Hausmüll muss gemäß den Abfallregeln getrennt werden und vor dem Verlassen der Ferienwohnung zum Müllraum gebracht werden.

Wird diese Regel nicht eingehalten, werden die Kosten für die Zeit der zusätzlichen Reinigung mit der Kaution verrechnet. Einheitliche Mülltrennung (Glas, Plastik, Papier, Restmüll) ist einzuhalten.

9.7 Der Mieter muss die Küche und alle Gebrauchsgegenstände, die er benutzt hat, sauber zurücklassen.

9.8 Schäden, die durch das Anzünden von Kerzen entstanden sind, werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.

9.9 Das Anzünden von Feuerwerkskörpern bei der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Dadurch entstandener Schaden wird dem Mieter direkt in Rechnung gestellt und muss vor Ort beglichen werden.

9.10 Beruft sich der Vermieter einem bestimmten Fall nicht auf eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. weicht er davon ab, bedeutet dies nicht, dass er sich in den folgenden Fällen nicht mehr auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann.

9.11 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

9.12 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (ins IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

9.13 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Vermieters, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

9.14 Wurde der Mietvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

9.15 Wurde der Mietvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (ausgen. Österreich), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

X Gutscheinverkauf

10.1 Der Vertrag kommt mit der Landberg Services GmbH (mit der Bezahlung des Gutscheins) zustande.

10.2 Zum Einkauf in unserem Gutschein-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

10.3 Die erworbenen Gutscheine mit dem jeweiligen Gesamtwert inklusive Umsatzsteuer können nicht in bar abgelöst werden. Sollte die Konsumation geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines, erhalten sie eine weitere Gutschrift.

10.4 Die Rechnungslegung mit Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ausgestellt werden, das heißt wenn die Gutscheineinlösung erfolgt (UstG).

10.5 Der Gutschein ist erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde.

10.6 Die Gutscheine enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, eine Verrechnung erfolgt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung.

10.7 Abweichungen bei Abbildungen der zum Verkauf stehenden Ware sind möglich. Irrtümer und Änderungen der Artikel vorbehalten.

10.8 Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über eine geschützte SSL Leitung übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutscheinshop zu sorgen, wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an. Ihre Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet. Auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sich einverstanden, dass er Werbeinformationen von den Wildkogel Resorts erhält. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.